x

Diesen Artikel auf Social Media teilen

Wer zahlt wie viel? Die Maklerprovision Hamburg bei Kauf und Vermietung richtig berechnen

Do. 24 September 2026

Die Maklerprovision Hamburg kann beim Immobilienkauf einen fünfstelligen Betrag erreichen: Bei 600.000 Euro Kaufpreis entsprechen 3,125 Prozent bereits 18.…

Jetzt gratis PDF Infomaterial sichern zum Thema "Wer zahlt wie viel? Die Maklerprovision Hamburg bei Kauf und Vermietung richtig berechnen"

Wer zahlt wie viel? Die Maklerprovision Hamburg bei Kauf und Vermietung richtig berechnen

Die Maklerprovision Hamburg kann beim Immobilienkauf einen fünfstelligen Betrag erreichen: Bei 600.000 Euro Kaufpreis entsprechen 3,125 Prozent bereits 18.750 Euro. Entscheidend sind deshalb nicht vermeintliche Standards, sondern der konkrete Maklervertrag, die gesetzliche Kostenverteilung und die ausgewiesene Umsatzsteuer. Vor einer Unterschrift sollten Interessenten insbesondere folgende Punkte prüfen:

  • vereinbarter Provisionssatz
  • Netto- oder Bruttoangabe
  • Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer
  • Voraussetzungen für Entstehung und Fälligkeit
  • Berechnungsgrundlage laut Vertrag
  • mögliche Zusatzkosten des Erwerbs

Transparente Kosteninformationen sind auch digital relevant. On-Manscale entwickelt dafür bedarfsgerechte Online-Marketing-Strategien, mit denen Unternehmen ihre Sichtbarkeit und ihren Umsatz steigern können. Gerade bei Immobilienangeboten stärken präzise Leistungs- und Preisangaben die Glaubwürdigkeit gegenüber potenziellen Kunden.

Welche Maklerprovision in Hamburg beim Immobilienkauf üblich ist

Übliche Provisionssätze für Käufer und Verkäufer

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ist in Hamburg häufig eine Gesamtprovision von 6,25 Prozent brutto anzutreffen. Wird sie gleichmäßig verteilt, tragen Käufer und Verkäufer jeweils 3,125 Prozent des notariellen Kaufpreises. Dabei handelt es sich jedoch weder um einen gesetzlichen Tarif noch um eine verbindliche Preisempfehlung. Die Maklerprovision Hamburg ist grundsätzlich verhandelbar.

Andere Vereinbarungen sind ebenfalls möglich. Einige Makler arbeiten mit 5,95 oder 7,14 Prozent Gesamtprovision, während bei bestimmten Verkaufsmandaten ausschließlich der Verkäufer zahlt. Die folgende Tabelle zeigt rechnerische Vertragsmodelle; sie bildet keinen staatlich festgelegten Einheitssatz ab.

Gesamtprovision brutto Käuferanteil brutto Verkäuferanteil brutto Nettoprovision gesamt Umsatzsteuer bei 19 %
0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %
3,57 % 0,00 % 3,57 % 3,00 % 0,57 %
5,95 % 2,975 % 2,975 % 5,00 % 0,95 %
6,25 % 3,125 % 3,125 % rund 5,25 % rund 1,00 %
7,14 % 3,57 % 3,57 % 6,00 % 1,14 %

Die Bruttoprovision enthält regelmäßig 19 Prozent Umsatzsteuer. Eine Käufercourtage von 3,57 Prozent brutto setzt sich beispielsweise aus 3,00 Prozent Nettoprovision und 0,57 Prozent Umsatzsteuer zusammen.

Warum der konkrete Satz vom Maklervertrag abhängt

Maßgeblich sind das Exposé, der Maklervertrag und gegebenenfalls weitere Provisionsvereinbarungen. Dort müssen Höhe, Kostenschuldner und Berechnungsgrundlage nachvollziehbar bezeichnet sein. Formulierungen wie „Käufercourtage 3,125 Prozent inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer“ sind anders zu bewerten als eine Nettoangabe, auf die noch 19 Prozent hinzukommen.

Auch die Immobilienart spielt eine Rolle. Die gesetzlichen Teilungsregeln für Verbraucher erfassen Wohnungen und Einfamilienhäuser, nicht automatisch unbebaute Grundstücke, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien. Eine vertiefende Einordnung bietet der Überblick Maklerprovision Hamburg: Kosten, Aufteilung, Beispiele.

Wer die Provision bei Kauf und Vermietung bezahlen muss

Provisionsteilung beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für den Erwerb von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher die §§ 656a bis 656d BGB. Wird der Makler für beide Parteien tätig und vereinbart er mit beiden eine Vergütung, müssen Käufer und Verkäufer grundsätzlich in gleicher Höhe verpflichtet werden. Bei der verbreiteten Maklerprovision Hamburg von insgesamt 6,25 Prozent sind daher häufig jeweils 3,125 Prozent vorgesehen.

Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, kann er höchstens die Hälfte seiner Provision auf den Käufer übertragen. Der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. Als Nachweis kommen beispielsweise ein Kontoauszug oder eine Zahlungsbestätigung des Maklers infrage. Diese Nachweispflicht verhindert, dass Verbraucher vorleisten, obwohl die andere Vertragsseite ihren Anteil noch nicht beglichen hat.

Geschäft Typischer Auftraggeber Typischer Zahler Rechtliche Besonderheit
Wohnungskauf, Makler für beide Seiten Verkäufer und Käufer beide zu gleichen Anteilen § 656c BGB; Vergütung in gleicher Höhe
Einfamilienhaus, Auftrag nur vom Verkäufer Verkäufer Verkäufer, Käufer höchstens zur Hälfte Käuferzahlung erst nach Zahlungsnachweis
Kauf eines unbebauten Grundstücks Verkäufer, Käufer oder beide frei vereinbar Teilungsregeln der §§ 656c, 656d BGB greifen nicht automatisch
Vermietung von Wohnraum regelmäßig Vermieter regelmäßig Vermieter Bestellerprinzip nach Wohnungsvermittlungsgesetz
Gewerbevermietung Vermieter oder Mieter frei vereinbar kein wohnraummietrechtliches Bestellerprinzip

Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum

Bei Mietwohnungen gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt grundsätzlich dessen Vergütung. In der Praxis ist das meist der Vermieter. Ein Wohnungssuchender darf nur dann provisionspflichtig werden, wenn er dem Makler einen eigenständigen Suchauftrag erteilt und dieser die angebotene Wohnung ausschließlich aufgrund dieses Auftrags beschafft.

Muss der Mieter zahlen, ist die Provision auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Bei 1.500 Euro Nettokaltmiete wären das maximal 3.570 Euro brutto. Für Gewerberäume bestehen dagegen weitreichende vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten; Höhe und Kostenträger sollten deshalb ausdrücklich dokumentiert werden.

So wird die Maklerprovision Hamburg korrekt berechnet

Berechnung auf Basis des notariellen Kaufpreises

Die Grundformel lautet: Kaufpreis × vereinbarter Provisionssatz = Provision. Bei einem notariellen Kaufpreis von 500.000 Euro und einem Käuferanteil von 3,125 Prozent entstehen 15.625 Euro Courtage. Ist der Satz bereits als Bruttobetrag ausgewiesen, darf die Umsatzsteuer nicht nochmals aufgeschlagen werden.

Für eine belastbare Berechnung werden vier Angaben benötigt:

  • notarieller Kaufpreis
  • vereinbarter Prozentsatz
  • Umsatzsteuerstatus des genannten Satzes
  • vertraglich geregelte Kostenaufteilung

Üblicherweise dient der im notariellen Kaufvertrag festgehaltene Preis als Bemessungsgrundlage. Abweichungen können entstehen, wenn provisionsrelevante Bestandteile gesondert vereinbart sind, etwa mitverkauftes Inventar oder wirtschaftlich verbundene Zusatzleistungen. Ob solche Positionen einzubeziehen sind, richtet sich nach dem Wortlaut des Maklervertrags und der rechtlichen Einordnung des Einzelfalls.

Rechenbeispiele für verschiedene Immobilienpreise

Bei einer Hamburger Eigentumswohnung für 400.000 Euro ergeben 3,125 Prozent Käufercourtage 12.500 Euro brutto. Kostet eine größere Wohnung 750.000 Euro, steigt derselbe Anteil auf 23.437,50 Euro. Bei einem Einfamilienhaus für 1,2 Millionen Euro fallen 37.500 Euro an. Wird dagegen eine Käuferprovision von 3,57 Prozent vereinbart, läge die Belastung bei diesem Haus bereits bei 42.840 Euro.

Notarieller Kaufpreis Käuferanteil 3,125 % brutto Käuferanteil 3,57 % brutto
350.000 € 10.937,50 € 12.495,00 €
500.000 € 15.625,00 € 17.850,00 €
750.000 € 23.437,50 € 26.775,00 €
1.000.000 € 31.250,00 € 35.700,00 €
1.200.000 € 37.500,00 € 42.840,00 €

Der Provisionsanspruch entsteht regelmäßig, wenn die Maklertätigkeit ursächlich zum wirksamen Hauptvertrag geführt hat. Fällig wird die Zahlung nach Rechnungsstellung und entsprechend den vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Voraussetzungen. Bei einer Kostenabwälzung nach § 656d BGB muss zusätzlich die Zahlung der zuerst verpflichteten Partei belegt sein. Weitere Berechnungs- und Fälligkeitsdetails erläutert Maklerprovision in Hamburg: Höhe, Aufteilung und Fälligkeit.

Wann der Provisionsanspruch entsteht und die Zahlung fällig wird

Voraussetzungen für einen wirksamen Makleranspruch

Eine Rechnung allein begründet noch keinen Zahlungsanspruch. Für die Maklerprovision Hamburg müssen mehrere rechtliche Voraussetzungen zusammenkommen. Ausgangspunkt ist ein wirksamer Maklervertrag. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt § 656a BGB die Textform vor. Dafür genügt beispielsweise eine eindeutig formulierte E-Mail; eine ausschließlich mündliche Abrede reicht nicht.

Hinzu kommen eine nachweisende oder vermittelnde Maklertätigkeit, ein wirksam abgeschlossener Hauptvertrag und die Ursächlichkeit der Maklerleistung für diesen Abschluss. Der Nachweis kann etwa darin bestehen, dass der Makler dem Interessenten ein bislang unbekanntes Objekt mit konkreter Abschlussmöglichkeit benennt. Bei einer Vermittlung wirkt er aktiv auf die Vertragsparteien ein. Wer den Kontakt oder das Objekt bereits kannte, sollte dies unverzüglich und nachweisbar mitteilen.

Als Prüfliste eignen sich folgende Punkte:

  • Liegt ein Maklervertrag in der vorgeschriebenen Textform vor?
  • Ist die Provisionshöhe einschließlich Umsatzsteuer eindeutig vereinbart?
  • Hat der Makler eine konkrete Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht?
  • Wurde der notarielle Kaufvertrag wirksam geschlossen?
  • War die Maklertätigkeit für den Vertragsabschluss ursächlich?
  • Sind vereinbarte Bedingungen für die Fälligkeit eingetreten?

Maklerin bespricht mit einem Käufer den notariellen Kaufvertrag in einem Hamburger Büro

Zeitpunkt der Rechnung und zulässige Zahlungsnachweise

Regelmäßig wird die Provision nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags und Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig. Vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen, etwa sieben oder 14 Tage, sind gesondert zu beachten. Scheitert der Hauptvertrag wirksam oder wird er wegen eines erheblichen Mangels angefochten, kann dies auch den Provisionsanspruch berühren.

Bei einer Kostenabwälzung nach § 656d BGB darf die andere Partei höchstens in gleicher Höhe beteiligt werden. Ihr Anspruch wird erst fällig, wenn die zunächst verpflichtete Partei gezahlt hat und hierfür ein Zahlungsnachweis vorliegt. Geeignet sind insbesondere Kontoauszug, Bankbestätigung oder eine belastbare Zahlungsquittung. Vertiefende Hinweise bietet Maklerprovision Hamburg 2026: Höhe, Aufteilung, wer zahlt.

Welche Unterschiede zwischen Wohn-, Anlage- und Gewerbeimmobilien gelten

Besonderheiten bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken

Die gesetzlichen Teilungsregeln gelten nicht für sämtliche Immobiliengeschäfte. Die §§ 656a bis 656d BGB erfassen Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Bei einem Mehrfamilienhaus, einem unbebauten Baugrundstück oder einer Gewerbeimmobilie besteht dagegen regelmäßig größere Vertragsfreiheit. Dasselbe kann gelten, wenn ein Unternehmer das Objekt im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit erwirbt.

Für die Maklerprovision Hamburg ist deshalb zuerst die Objekt- und Käuferqualifikation zu klären. Ein Zweifamilienhaus kann im Einzelfall noch als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung eingeordnet werden; bei einem klassischen Zinshaus mit mehreren selbstständigen Wohneinheiten liegt diese Bewertung meist fern. Maßgeblich sind die konkrete Beschaffenheit, Nutzung und Vertragsgestaltung.

Objektart Typische Vertragsfreiheit Mögliche Kostenverteilung Relevante Rechtslage
Eigentumswohnung, Käufer ist Verbraucher Gesetzlich begrenzt Bei Doppeltätigkeit grundsätzlich gleiche Höhe für beide Seiten §§ 656a–656d BGB
Einfamilienhaus, Käufer ist Verbraucher Gesetzlich begrenzt Teilung oder begrenzte Abwälzung nach gesetzlichen Vorgaben §§ 656a–656d BGB
Mehrfamilienhaus Weitgehend frei verhandelbar Käufer, Verkäufer oder individuelle Aufteilung Allgemeines Maklerrecht, §§ 652 ff. BGB
Unbebautes Baugrundstück Weitgehend frei verhandelbar Einseitige oder geteilte Zahlung möglich Regelmäßig §§ 652 ff. BGB
Gewerbeimmobilie oder gewerblicher Käufer Hohe Vertragsfreiheit Verteilung nach individueller Vereinbarung Allgemeines Makler- und Vertragsrecht

Freie Vereinbarungen bei Gewerbeobjekten

Bei Gewerbeobjekten und Anlageimmobilien können die Parteien Provisionshöhe, Fälligkeit und Kostentragung grundsätzlich individuell festlegen. Grenzen ergeben sich unter anderem aus dem AGB-Recht, der Transparenzpflicht und sittenwidrigen Gestaltungen. Ortsübliche Werte sind daher keine verbindlichen gesetzlichen Provisionssätze. Entscheidend bleibt die konkrete Vereinbarung.

Gerade beim Verkauf eines Zinshauses beeinflussen Mietverträge, Rendite, Instandhaltungsstau und Entwicklungspotenzial den Arbeitsumfang. Hinweise zur Vorbereitung bietet der Leitfaden Top Tipps Fuer Den Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses In Hamburg. Weitere Praxisbeispiele zur Abgrenzung der Zahlungspflichten enthält Maklerprovision Hamburg 2026: Wer zahlt – klar erklärt.

Wie Käufer und Verkäufer Provisionen prüfen und verhandeln können

Verhandlung vor Abschluss des Maklervertrags

Provisionen sollten verhandelt werden, bevor ein Maklervertrag unterzeichnet, eine provisionspflichtige Besichtigung vereinbart oder ein Maklerangebot angenommen wird. Wer erst nach dem Notartermin über die Vergütung spricht, hat regelmäßig eine deutlich schwächere Position. Für die Maklerprovision Hamburg kommen beispielsweise ein niedrigerer Prozentsatz, eine vollständige Verkäuferübernahme, ein transparentes Festhonorar oder eine erfolgsabhängige Vergütungsstruktur in Betracht.

Auch Zusatzleistungen lassen sich klar abgrenzen. Dazu zählen professionelle Fotografie, Energieausweis, Grundrissaufbereitung, virtuelle Besichtigung oder besondere Vermarktungsmaßnahmen. Ob der Makler einer Änderung zustimmt, hängt unter anderem von Objektwert, Vermarktungsrisiko und Leistungsumfang ab. Einen Anspruch auf einen Preisnachlass gibt es nicht.

Verkäuferin und Immobilienmakler prüfen gemeinsam ein Exposé in einer Hamburger Wohnung

Warnzeichen bei unklaren oder unzulässigen Forderungen

Vor einer Zustimmung sollten Käufer und Verkäufer die Unterlagen systematisch kontrollieren:

  • Exposé: Sind Objekt, Anbieter, Provisionshöhe und Umsatzsteuer eindeutig bezeichnet?
  • Widerrufsbelehrung: Wurden Widerrufsrecht, Frist und ein möglicher vorzeitiger Tätigkeitsbeginn korrekt erklärt?
  • Provisionsklausel: Nennt sie Zahlungspflicht, Berechnungsgrundlage und Fälligkeit verständlich?
  • Doppeltätigkeit: Ist offengelegt, ob der Makler für Käufer und Verkäufer tätig wird?
  • Zahlungsnachweis: Liegt bei einer Abwälzung nach § 656d BGB ein belastbarer Nachweis der ersten Zahlung vor?
  • Rechnung: Stimmen Vertragspartner, Kaufpreis, Steuersatz, Umsatzsteuerbetrag und Endsumme überein?

Warnsignale sind nachträglich übersandte Provisionsklauseln, widersprüchliche Prozentsätze, Barzahlungsforderungen ohne Quittung oder eine Rechnung vor Abschluss des Hauptvertrags. Auch pauschale „Servicegebühren“, die erkennbar dieselbe Maklerleistung nochmals abrechnen, verdienen eine genaue rechtliche Prüfung. Bei Zweifeln helfen die Verbraucherzentrale oder ein auf Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Forderungen sollten nicht vorschnell anerkannt, sondern innerhalb gesetzter Fristen schriftlich beanstandet werden.

Maklerprovision Hamburg: Kosten und Vertrag vorab verbindlich klären

Ein belastbarer Provisionsanspruch setzt Maklervertrag, nachweisbare Leistung, wirksamen Hauptvertrag und Ursächlichkeit voraus. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten für Verbraucherkäufer besondere Form- und Teilungsvorschriften; Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte lassen mehr Spielraum. Die Maklerprovision Hamburg sollte deshalb vor Besichtigung und Vertragsannahme einschließlich Umsatzsteuer, Leistungsumfang, Kostenteilung und Fälligkeit dokumentiert werden. Rechnungen und Zahlungsbelege sind sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren. Lassen Sie unklare Klauseln vor der Unterzeichnung korrigieren und holen Sie bei größeren Transaktionen oder streitigen Forderungen frühzeitig unabhängigen Rechtsrat ein.

Kontakt

Vorname *
Nachname *
Strasse *
PLZ *
Stadt *
Telefon *
E-Mail *
Ihre Anfrage *
Widerrufsbelehrung *
Datenschutzinformationen *

100% Kostenloser PDF Download

Name
Handynummer
E-Mail *
Widerrufsbelehrung *
Datenschutzinformationen *