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Schritt für Schritt zum Hausverkauf ohne Makler: Preis, Unterlagen und Vermarktung richtig planen

Di. 25 August 2026

Ein Hausverkauf ohne Makler spart unter Umständen mehrere Zehntausend Euro Provision – verlangt Eigentümern jedoch fundierte Marktkenntnis, vollständige Un…

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Schritt für Schritt zum Hausverkauf ohne Makler: Preis, Unterlagen und Vermarktung richtig planen

Ein Hausverkauf ohne Makler spart unter Umständen mehrere Zehntausend Euro Provision – verlangt Eigentümern jedoch fundierte Marktkenntnis, vollständige Unterlagen und belastbare Verhandlungsstrategien ab. Bereits ein um fünf Prozent zu niedrig angesetzter Preis bedeutet bei einem Immobilienwert von 500.000 Euro einen Verlust von 25.000 Euro. Umgekehrt kann eine überhöhte Forderung den Verkauf monatelang blockieren. Wer privat verkauft, sollte deshalb nicht nur die Kostenersparnis betrachten, sondern den gesamten Prozess von der Bewertung bis zum Notartermin realistisch planen.

Hausverkauf ohne Makler: Chancen und Herausforderungen

Welche Vorteile bietet der private Verkauf?

Der größte finanzielle Vorteil liegt in der möglichen Ersparnis der Maklerprovision. Deren Höhe ist nicht bundesweit einheitlich. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro und einer Käufer- sowie Verkäuferprovision von jeweils 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer entfallen auf jede Seite 17.850 Euro. Beim Hausverkauf ohne Makler muss der Eigentümer keine eigene Vermittlungsprovision zahlen; die unvermeidbaren Kosten für Unterlagen, Bewertung, Vermarktung und Notar bleiben jedoch bestehen.

Hinzu kommen kurze Kommunikationswege. Eigentümer beantworten Fragen zu Modernisierungen, Nachbarschaft oder Betriebskosten aus erster Hand. Sie kontrollieren die Auswahl der Verkaufsportale, den Ablauf der Besichtigungen und die Preisverhandlung vollständig. Praktische Orientierung bieten die Ratgeber Immobilienverkauf ohne Makler und Immobilie verkaufen: Mit oder ohne Makler?.

Welche Aufgaben übernimmt der Eigentümer selbst?

Die Eigenvermarktung umfasst Marktanalyse, Preisfindung, Exposé, Fotografie, Inserate, Anfragenmanagement, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Vorbereitung des Notartermins. Der Zeitbedarf wird häufig unterschätzt. Besonders riskant sind fehlerhafte Wohnflächenangaben, verschwiegene Mängel oder fehlende Dokumente. Auch die emotionale Bindung an das Haus kann sachliche Verhandlungen erschweren.

Diese Checkliste unterstützt die Selbsteinschätzung:

  • Kenne ich die tatsächlich erzielten Preise vergleichbarer Immobilien in der Region?
  • Kann ich Kaufpreisangebote ruhig, nachvollziehbar und verbindlich verhandeln?
  • Habe ich über mehrere Wochen Zeit für Anfragen und Besichtigungen?
  • Kann ich Interessenten prüfen, ohne gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen?
  • Bin ich bereit, sämtliche Angaben und Vereinbarungen sorgfältig zu dokumentieren?
  • Hole ich bei rechtlichen, technischen oder steuerlichen Fragen Fachleute hinzu?

Immobilienwert ermitteln und Verkaufspreis festlegen

Vergleichswert, Sachwert und Ertragswert

Für einen erfolgreichen Hausverkauf ohne Makler muss der Angebotspreis auf nachvollziehbaren Marktdaten beruhen. Das Vergleichswertverfahren eignet sich vor allem für Eigentumswohnungen und standardisierte Einfamilienhäuser, sofern ausreichend ähnliche Verkäufe vorliegen. Maßgeblich sind nicht bloße Angebotspreise aus Portalen, sondern möglichst reale Transaktionsdaten und die Auskünfte des zuständigen Gutachterausschusses.

Das Sachwertverfahren betrachtet Bodenwert, Herstellungskosten und altersbedingte Wertminderungen. Es wird häufig bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt. Beim Ertragswertverfahren stehen nachhaltig erzielbare Mieten, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Bodenwert im Mittelpunkt. Es passt insbesondere zu vermieteten Mehrfamilienhäusern und Anlageobjekten.

Bewertungsansatz Typischer Einsatzbereich Zentrale Datengrundlage Wesentliche Grenze
Vergleichswertverfahren Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, ähnliche Einfamilienhäuser Tatsächliche Vergleichskäufe, Lage- und Objektmerkmale Unzuverlässig bei wenigen oder stark abweichenden Vergleichsobjekten
Sachwertverfahren Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser Bodenwert, Regelherstellungskosten, Alter, Marktanpassung Baukosten entsprechen nicht automatisch dem erzielbaren Marktpreis
Ertragswertverfahren Vermietete Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, Anlageimmobilien Mietertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins Stark abhängig von realistischen Miet- und Zinsannahmen
Kombinierte Plausibilisierung Besondere oder gemischt genutzte Objekte Ergebnisse mehrerer Verfahren und regionale Marktdaten Erfordert fachgerechte Gewichtung der Einzelwerte

In jede Bewertung gehören Mikrolage, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Grundriss, Energieeffizienz und regionale Nachfrage. Eine modernisierte Heizung steigert den Wert nicht automatisch um ihre Anschaffungskosten; entscheidend ist, welchen Mehrpreis der Markt akzeptiert.

Warum ein unrealistischer Angebotspreis schadet

Ein überhöhter Preis verlängert die Vermarktungsdauer und macht wiederholte Preissenkungen sichtbar. Interessenten vermuten dann technische oder rechtliche Probleme. Ein zu niedriger Preis erzeugt zwar viele Anfragen, verschenkt aber Vermögen und lässt sich nach Veröffentlichung kaum noch glaubwürdig erhöhen.

Eine unabhängige Kurzbewertung ist sinnvoll, wenn genügend Vergleichsdaten vorhanden sind und zunächst ein marktgerechter Angebotspreis benötigt wird. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten empfiehlt sich bei Scheidung, Erbschaft, gerichtlichen Auseinandersetzungen, ungewöhnlichen Grundstücken oder komplexen Belastungen. Golmann Immobilien begleitet beispielsweise Bewertungen und Verkäufe in Bleckede sowie in Hamburg und Umgebung; gerade in sensiblen Lebenssituationen sind dabei Diskretion, transparente Bewertungsannahmen und eine persönliche Abstimmung relevant.

Unterlagen und rechtliche Voraussetzungen vorbereiten

Diese Dokumente werden für den Verkauf benötigt

Vollständige Unterlagen beschleunigen die Finanzierungsprüfung und reduzieren Rückfragen vor dem Notartermin. Beim Hausverkauf ohne Makler liegt die Verantwortung für Beschaffung, Aktualität und korrekte Zuordnung vollständig beim Eigentümer. Einige Dokumente sind gesetzlich erforderlich, andere erhöhen vor allem die Nachvollziehbarkeit des Angebots.

Dokument Einordnung Typischer Zweck Besonderheit
Aktueller Grundbuchauszug Grundsätzlich erforderlich Nachweis von Eigentum, Rechten und Belastungen Möglichst aktuell beim Grundbuchamt oder über den Notar beschaffen
Energieausweis In der Regel verpflichtend Information über energetische Kennwerte Spätestens bei der Besichtigung vorzulegen; gesetzliche Ausnahmen beachten
Flurkarte, Grundrisse und Wohnflächenberechnung Verkaufs- und finanzierungsrelevant Darstellung von Grundstück, Raumaufteilung und Fläche Abweichungen oder nicht genehmigte Umbauten offenlegen
Bauunterlagen und Modernisierungsnachweise Verkaufsfördernd, teilweise prüfungsrelevant Beleg für Genehmigungen, Zustand und Investitionen Rechnungen, Baubeschreibungen und Genehmigungen geordnet bereitstellen
Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Versammlungsprotokolle Bei Wohnungseigentum erforderlich Prüfung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie laufenden Kosten Auch Rücklagen, Hausgeld und beschlossene Maßnahmen dokumentieren

Eine praxistaugliche Unterlagenmappe enthält mindestens:

  • Grundbuchauszug und aktuelle Flurkarte
  • Bemaßte Grundrisse sowie belastbare Wohnflächenberechnung
  • Baubeschreibung, Baugenehmigung und Unterlagen zu An- oder Umbauten
  • Gültigen Energieausweis
  • Rechnungen und Nachweise über Sanierungen oder Modernisierungen
  • Bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftsplan und Protokolle der Eigentümerversammlungen

Energieausweis, Grundbuch und bestehende Belastungen

Der Energieausweis muss potenziellen Käufern grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden. Liegt bei Veröffentlichung einer kommerziellen Immobilienanzeige ein Ausweis vor, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Energiedaten in das Inserat aufzunehmen. Ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis zulässig ist, hängt unter anderem von Gebäudeart, Baujahr, Wohneinheiten und energetischem Standard ab.

Im Grundbuch stehen neben dem Eigentümer mögliche Grundschulden, Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte oder sonstige Dienstbarkeiten. Solche Eintragungen verhindern einen Verkauf nicht automatisch, beeinflussen aber Finanzierung, Kaufpreis und Vertragsgestaltung. Die Löschung einer Grundschuld erfordert regelmäßig eine Löschungsbewilligung des Kreditinstituts.

Bekannte Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall, Altlastenverdacht oder ungenehmigte Umbauten dürfen nicht verschwiegen werden. Wahrheitsgemäße Angaben schützen vor späteren Ansprüchen wegen arglistiger Täuschung. Gleichzeitig sollten Eigentümer den Datenschutz beachten: Bonitätsunterlagen, Ausweiskopien und persönliche Kontaktdaten dürfen nur zweckgebunden erhoben, sicher gespeichert und nach Wegfall des Zwecks gelöscht werden.

Hausverkauf ohne Makler professionell vermarkten

Ein überzeugendes Exposé erstellen

Eine präzise Überschrift nennt Immobilienart, Lage und entscheidenden Vorteil, etwa „Modernisiertes Einfamilienhaus mit 145 m² Wohnfläche in Hamburg-Rahlstedt“. Darauf folgen vollständige Eckdaten: Baujahr, Wohn- und Grundstücksfläche, Zimmerzahl, Energiekennwerte, Heizungsart, Modernisierungen, Bezugszeitpunkt und Kaufpreis. Die Objektbeschreibung sollte sachlich durch Räume, Ausstattung und Zustand führen. Superlative wie „einmalige Traumimmobilie“ wirken dagegen schnell unglaubwürdig.

Zur professionellen Darstellung gehören bemaßte Grundrisse, Angaben zur Mikrolage und Hinweise auf Schulen, Einkaufsmöglichkeiten sowie Verkehrsanbindungen. Bekannte Mängel müssen wahrheitsgemäß beschrieben werden. Orientierung für Aufbau und Pflichtangaben bietet der Ratgeber Wie gelingt ein überzeugendes Immobilien Exposé? Aufbau, Pflichtangaben und Präsentation richtig gestalten.

Fotos, Immobilienportale und regionale Werbung

Hochwertige Immobilienfotos entstehen bei Tageslicht, mit geraden Linien und aus einer Perspektive, die Raumzusammenhänge erkennen lässt. Vorher sollten Eigentümer aufräumen, persönliche Gegenstände reduzieren, Fenster reinigen und kleinere Schäden wie lose Griffe oder verschmutzte Silikonfugen beheben. Weitwinkelaufnahmen dürfen Räume nicht irreführend vergrößern. Beim Hausverkauf ohne Makler tragen realistische Bilder wesentlich dazu bei, unnötige Besichtigungen zu vermeiden.

Aufgeräumtes Wohnzimmer mit großen Fenstern während eines Immobilienfotoshootings

Reichweite liefern große Immobilienportale, regionale Zeitungsanzeigen, Nachbarschaftsgruppen, soziale Netzwerke und persönliche Kontakte. Für eine breitere Vorbereitung empfiehlt sich zudem die Haus verkaufen ohne Makler: Checkliste & typische Fehler.

Häufige Vermarktungsfehler sind:

  • fehlende Flächen-, Energie- oder Zustandsangaben,
  • dunkle, unscharfe oder veraltete Fotos,
  • übertriebene Werbeversprechen,
  • widersprüchliche Angaben in Anzeige und Unterlagen,
  • eine schwer erreichbare oder unklare Kontaktmöglichkeit,
  • die Veröffentlichung sensibler Dokumente oder persönlicher Daten.

Besichtigungen organisieren und Interessenten prüfen

Besichtigungstermine sicher und effizient durchführen

Nicht jede Anfrage rechtfertigt sofort einen Termin. Vorab sollten Name, Kontaktdaten, Haushaltsgröße, gewünschter Einzugstermin und Finanzierungsstand abgefragt werden. Offene Fragen zum Objekt lassen sich telefonisch klären. Einzeltermine ermöglichen ausführliche Gespräche; kompakt geplante Sammeltermine reduzieren den Zeitaufwand, können jedoch unpersönlicher wirken. Beim Hausverkauf ohne Makler ist eine schriftliche Terminbestätigung mit Adresse, Dauer und Ansprechpartner sinnvoll.

Die Besichtigung folgt einer festen Route: Außenbereich, Wohnräume, Nebenflächen, Keller und technische Anlagen. Relevante Unterlagen liegen zur Einsicht bereit, werden aber nicht unbeaufsichtigt übergeben. Wertgegenstände, Medikamente, Schlüssel und private Dokumente gehören außer Sichtweite. Verkäufer sollten möglichst nicht allein vor Ort sein und Namen, Uhrzeit, Fragen sowie vereinbarte Folgeschritte dokumentieren. Ausweiskopien sollten nicht routinemäßig verlangt oder unverschlüsselt gespeichert werden.

Eigentümer zeigt einem Kaufinteressenten das helle Esszimmer eines Einfamilienhauses

Bonität und Kaufabsicht verlässlich einschätzen

Freundliches Auftreten ersetzt keine Bonitätsprüfung. Belastbare Hinweise liefern eine aktuelle Finanzierungsbestätigung, ein nachvollziehbarer Eigenkapitalnachweis oder eine auf das Objekt bezogene Bankauskunft. Kontostände dürfen geschwärzt werden, soweit die verfügbare Summe und der Inhaber eindeutig erkennbar bleiben.

Nachweis oder Erklärung Aussagekraft Rechtliche Bindung vor Notartermin Risiko für Verkäufer
Unverbindliche Interessensbekundung gering keine sehr hoch; Rückzug jederzeit möglich
Schriftliches Kaufpreisangebot mittel grundsätzlich kein wirksamer Grundstückskaufvertrag hoch; Finanzierung kann ungeklärt sein
Eigenkapitalnachweis mittel bis hoch keine Kaufverpflichtung mittel; Fremdfinanzierung bleibt offen
Finanzierungsbestätigung einer Bank hoch, sofern objekt- und betragsbezogen keine Kaufverpflichtung geringer; endgültige Kreditfreigabe prüfen
„Verbindliche“ Kaufzusage mittel ohne notarielle Beurkundung regelmäßig nicht bindend mittel; Bezeichnung vermittelt falsche Sicherheit

Unterlagen sollten nur zweckgebunden verarbeitet und nach Abschluss oder Abbruch des Verkaufs gelöscht werden. Eine endgültige Sicherheit entsteht erst durch den notariell beurkundeten Vertrag.

Kaufpreis verhandeln und den Notartermin vorbereiten

Souverän auf Preisangebote reagieren

Vor der ersten Verhandlung sollte eine Preisuntergrenze feststehen. Sie basiert nicht auf dem persönlichen Finanzbedarf, sondern auf Vergleichspreisen, Grundstückswert, Gebäudezustand, Modernisierungen und absehbaren Investitionen. Ein Angebot deutlich unter dem Inseratspreis verlangt deshalb keine spontane Zu- oder Absage. Verkäufer können nach der Begründung fragen, Marktdaten gegenüberstellen und ein sachliches Gegenangebot formulieren.

Neben dem Kaufpreis besitzen Vertragsbedingungen einen messbaren Wert. Ein flexibler Übergabetermin, die Übernahme von Küche oder Mobiliar, ein schneller Finanzierungsnachweis und der Verzicht auf zusätzliche Räumungsarbeiten können einen moderaten Preisabschlag ausgleichen. Kosten, Steuern und Ablösebeträge müssen in die Untergrenze einfließen. Der Ablauf beim Hausverkauf ohne Makler (einfach erklärt) bietet hierzu eine ergänzende Orientierung.

Vom Kaufvertragsentwurf bis zur Beurkundung

Grundstückskaufverträge müssen in Deutschland notariell beurkundet werden. Eine mündliche Einigung, ein Handschlag oder eine einfache schriftliche Kaufzusage überträgt kein Eigentum. Der Notar handelt neutral, prüft jedoch nicht automatisch, ob der Kaufpreis wirtschaftlich angemessen oder die Finanzierung tragfähig ist.

Bis zur Kaufpreisfälligkeit läuft das Verfahren typischerweise in diesen Schritten:

  1. Käufer und Verkäufer einigen sich über Kaufpreis, Übergabe, Inventar und weitere Nebenbedingungen.
  2. Ein gemeinsam akzeptierter Notar erhält Grundbuchdaten, Personalien, Steuer-Identifikationsnummern und die vereinbarten Vertragsinhalte.
  3. Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf und übermittelt ihn beiden Parteien. Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf grundsätzlich zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen.
  4. Offene Punkte werden geklärt; Änderungen gehören in den Entwurf und nicht in unverbindliche Nebenabreden.
  5. Beim Termin wird der gesamte Vertrag verlesen, erläutert und von den Beteiligten unterschrieben.
  6. Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung, Vorliegen erforderlicher Genehmigungen und Klärung abzulösender Grundpfandrechte versendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung. Erst dann ist der Kaufpreis vertragsgemäß zu zahlen.

Beim Hausverkauf ohne Makler sollten insbesondere Gewährleistungsausschluss, bekannte Mängel, Räumungszustand und Besitzübergang eindeutig formuliert sein.

Fazit: Hausverkauf ohne Makler sicher abschließen

Ein erfolgreicher Hausverkauf ohne Makler verlangt belastbare Unterlagen, eine realistische Preisstrategie und konsequente Organisation. Ein vollständiges Exposé schafft Vertrauen, strukturierte Besichtigungen schützen Privatsphäre und Zeit, während Finanzierungsnachweise das Ausfallrisiko begrenzen. Preis und Nebenbedingungen sollten stets gemeinsam verhandelt werden. Rechtssicherheit entsteht schließlich durch einen sorgfältig geprüften, notariell beurkundeten Kaufvertrag und klar definierte Fälligkeitsvoraussetzungen. Wer jeden Schritt dokumentiert, Fristen einplant und bei rechtlichen oder steuerlichen Zweifeln fachlichen Rat einholt, kann den Verkauf kontrolliert abschließen. Beginnen Sie mit der Zusammenstellung der Objektunterlagen und legen Sie anschließend einen verbindlichen Zeitplan fest.

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