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Sichern Sie Ihr Eigentum: Immobilienübertragung mit Wohnrecht & Nießbrauch

So. 16 November 2025

Erfahren Sie mehr über Wohnrecht & Nießbrauch im Immobilienrecht und deren Vorteile bei Immobilienübertragungen. Lesen Sie jetzt unseren Blog!

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Sichern Sie Ihr Eigentum: Immobilienübertragung mit Wohnrecht & Nießbrauch

Was sind Wohnrecht und Nießbrauch?

Wenn ich mit Kunden in Bleckede und Lüneburg über Immobilienübertragungen spreche, kommen oft die Begriffe Wohnrecht und Nießbrauch zur Sprache. Aber was bedeuten diese Begriffe eigentlich?

Wohnrecht gibt einer Person das Recht, in einem bestimmten Haus oder einer bestimmten Wohnung zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein. Es ist ein lebenslanges Recht, das nicht übertragen oder vermietet werden kann. Das Wohnrecht wird in der Regel im Grundbuch eingetragen und bindet auch zukünftige Eigentümer.

Der Nießbrauch geht noch einen Schritt weiter. Er ermöglicht nicht nur das Wohnen, sondern auch die Nutzung der Immobilie, beispielsweise durch Vermietung oder Verpachtung. Der Nießbrauchberechtigte kann also auch die Erträge der Immobilie nutzen.

Warum sollten Eigentümer Wohnrecht und Nießbrauch in Betracht ziehen?

Wohnrecht und Nießbrauch können in verschiedenen Situationen von Vorteil sein. Sie ermöglichen es den Eigentümern, ihre Immobilie zu übertragen, beispielsweise an ihre Kinder, und trotzdem weiterhin darin wohnen oder sie nutzen zu können. Dies kann bei der Nachlassplanung hilfreich sein und zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Was muss bei der Einräumung von Wohnrecht und Nießbrauch beachtet werden?

Die Einräumung von Wohnrecht und Nießbrauch erfordert eine notarielle Beurkundung und muss im Grundbuch eingetragen werden. Es ist auch wichtig, die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen und einen fairen Wert für das Wohnrecht oder den Nießbrauch festzulegen.

Wohnrecht und Nießbrauch: Wie Immobilienübertragung Ihr Eigentum sichert und Nutzung ermöglicht

Hier bei Golmann Immobilien habe ich die Erfahrung und das Fachwissen, um Sie durch diesen Prozess zu führen. Ob Sie in Bleckede, Lüneburg oder anderswo in Niedersachsen wohnen, ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

FAQs

Kann das Wohnrecht oder der Nießbrauch widerrufen werden?
Nein, einmal eingeräumt, kann das Wohnrecht oder der Nießbrauch in der Regel nicht widerrufen werden, es sei denn, es wurde eine entsprechende Klausel im Vertrag vereinbart.

Was passiert mit dem Wohnrecht und dem Nießbrauch im Todesfall?
Wohnrecht und Nießbrauch erlöschen im Todesfall des Berechtigten. Sie werden nicht vererbt.

Wie wird der Wert von Wohnrecht und Nießbrauch berechnet?
Der Wert von Wohnrecht und Nießbrauch hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Alters und des Geschlechts des Berechtigten, des Wertes der Immobilie und des Zinssatzes.

Schlussfolgerung

Wohnrecht und Nießbrauch können eine sinnvolle Option für Immobilieneigentümer sein, die ihre Immobilie übertragen und trotzdem weiterhin nutzen möchten. Bei Golmann Immobilien helfe ich Ihnen, die beste Lösung für Ihre Situation zu finden und begleite Sie durch den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine persönliche Beratung.

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